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10 Wichtige Urteile für Hartz-IV-Empfänger
Zweitägige Klassenfahrt wird bezahlt
Eltern hatten beim Amt die Übernahme der Kosten für eine zweitägige Klassenfahrt beantragt. Das Amt wollte nur einen Tag zahlen.
Irrtum!
Die Kosten müssen voll übernommen werden, so das Gericht. Schüler dürften nicht sozial ausgegrenzt werden.(BSG Kassel, B 14 AS 36/07 R)
Im A6 gibt’s kein Hartz IV! Ein Mann, der einen Audi A6 fährt, kann keine Hartz-IVLeistungen beanspruchen, wenn das Auto noch einen Verkehrswert von 12 000 Euro hat.
Nur Autos mit einem Wert von bis zu 7500 Euro sind geschützt. (LSG Sachsen-Anhalt, L 5 AS 45/06)
Neue Möbel beim Umzug
Ein ALG-II-Bezieher musste umziehen. Bett und Schrank waren aber derart verschraubt, dass eine beschädigungsfreie Zerlegung der Möbel nicht möglich war. Kläger wollte Geld für neue Möbel.
Genehmigt!(BSG, B 4 AS 77/08 R)
Dusch-Schlauch muss selbst montiert werden
Ein Mann ließ für 40 Euro einen neuen Duschschlauch vom Installateur anbringen, reichte die Rechnung ein.
Abgelehnt! Grund: Im Baumarkt gibt es Schläuche ab 3,99 Euro, montieren geht ohne Installateur (SG Aachen, S 20 SO 26/09)
4 Personen, 4 Zimmer
Eine Familie (2 Söhne, 17 Monate und 12 Jahre) ist aus einer 3-Zimmer-Wohnung (60qm) in eine 4-Zimmer (70qm) gezogen. Das Amt sollte die 80 Euro Mietdifferenz zahlen.
Genehmigt! Kleinkindern steht i.d.R. ein eigenes Zimmer zu, vor allem bei erheblichem Altersunterschied (SG Dresden, S 10 AS 1957/07 ER)
Kredit für Stromschulden
Einer ledigen Frau wurde der Strom abgedreht, das Amt lehnte einen Kredit zum Begleichen der Rechnung ab. Die Frau sei weder aus medizinischen Gründen auf Strom angewiesen, noch habe sie kleine Kinder.
Falsch! Die Richter genehmigten den Kredit. Kein Strom sei eine der
Wohnungslosigkeit nahe kommenden Notlage (LSG Niedersachsen-Bremen, L 7AS 546/09 B ER)
Wer 35 qm hat, braucht keine 45 qm
Eine Frau wohnt seit Jahren in einem 35 qm großen Einzimmer-Appartement. Weil ihr das zu klein geworden sei und sie als Single Anspruch auf 45 qm habe, wollte sie vom Amt Geld für Umzug und höhere Miete.
Abgelehnt! Die Wohnung sei durchaus zumutbar (LSG Erfurt, L 9 AS 586/09)
Trotz 1-Euro-Job bleibt Zeit für Jobsuche
Ein Ingenieur sollte für 1,50 Euro/Stunde gemeinnützig arbeiten. Wollte er nicht, weil er für die Arbeitsuche kaum noch Zeit hätte. Er wäre für 30 Wochenstunden eingeteilt worden.
Abgelehnt!Der Job muss angenommen werden, ansonsten 30 % Kürzung des ALGII. Das Maß des Zulässigen sei damit nicht überschritten (BSG Kassel, Az.: B 4AS 60/07 R)
Renovierung wird bezahlt
Eine Frau, die ALG II bezieht, musste auf Anraten der Arbeitsagentur in eine preiswertere Wohnung ziehen. Diese musste sie renovieren und reichte die Belege ein. Das Amt wollte nicht zahlen.
Falsch! Renovierung muss bezahlt werden, so das Gericht. Ansonsten wäre die Wohnung nicht bewohnbar (BSG Kassel, B 4 AS 49/07 R)
Schüler-Monatskarte wird bezahlt
Ein Hartz-IV-Empfänger (17) war für den Schulbesuch auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, brauchte ein zinsloses Darlehen, um sich Monatskarten kaufen zu können.
Genehmigt!(SG Marburg S 9 SO 60/09 ER)