Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist die
Meinungsfreiheit in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit,
Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.